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Mindestausstattung Homeoffice

Auch die Arbeitsplätze im Homeoffice unterliegen den gesetzlichen Vorgaben, nach welchen die Ausstattung definiert ist.

Die Ausstattung der Homeoffice-Arbeitsplätzen ist daher nach den Vorgaben der DGUV innerhalb folgender drei Kategorien zu gestalten:

  • Minimal
  • Funktional
  • Optimal

Unterschiede sind dabei vor allem in der Ausgestaltung des Schreibtisches und der Sitzmöbel gegeben.

Die Kategorie Minimal

Die Kategorie „minimal“ ist für sporadisches, nur vereinzelt auch für ganztätiges Arbeiten definiert.

Dazu empfiehlt die DGUV die folgende Mindestausstattung:

  • Arbeitsfläche des Schreibtisches: 800 x 600 mm, nicht höhenverstellbar, Höhe 740 ± 20 mm
  • Beinraumbreite: mindestens 600 mm
  • Beinraumtiefe: 600 mm
  • Arbeitsstuhl: Konferenzstuhl
  • Freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz: 800 x 800 mm

Die Kategorie Funktional

Die Kategorie „funktional“ ist auch für mehrtägiges Arbeiten geeignet.

Dazu empfiehlt die DGUV die folgende Mindestausstattung:

  • Arbeitsfläche des Schreibtisches: 1200 x 800, nicht höhenverstellbar, Höhe 740 ± 20 mm
  • Beinraumbreite: mindestens 850 mm
  • Beinraumtiefe: 800 mm
  • Arbeitsstuhl: Konferenzstuhl
  • Freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz: 1200 x 800 mm

Die Kategorie Optimal

Die Kategorie „optimal“ definiert Arbeitsplätze, die als gut eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz anerkannt und somit auch uneingeschränkt als Homeoffice bzw. Telearbeitsplatz nutzbar sind.

  • Arbeitsfläche des Schreibtisches: 1600 x 800 mm höhenverstellbar
  • Beinraumbreite: mindestens 850 mm, empfohlen 1200 mm
  • Beinraumtiefe: 800 mm
  • Arbeitsstuhl: Bürodrehstuhl mit entsprechenden Rollen
  • Freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz: 1600 x 1000

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