Das Thema „Arbeitszeiten“ ist im Bezug auf das Homeoffice für viele Unternehmer „Neuland“ beziehungsweise ein bisher weniger relevantes Thema. Gerne stehen unsere Rechts- & Prozessexperten Ihnen auch bei diesem Thema beratend zur Seite.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Fragestellungen zu diesem Themenkreis.
Arbeitszeiten im Homeoffice
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber auch gegenüber seinen Mitarbeitern im Homeoffice ein Weisungsrecht. Somit kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten der Beschäftigten – solange sie sich im gesetzlichen Rahmen bewegen – festlegen. Die üblichen betrieblichen Arbeitszeiten gelten damit auch für die Mitarbeiter im Homeoffice.
Macht der Arbeitgeber von seinem Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeiten gebrauch, müsste er die Einhaltung der Arbeitszeiten zumindest stichprobenartig überprüfen. In der Praxis ist das jedoch meist schwierig wenn nicht gar unmöglich. Alternativ können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber auch eine Vereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit vereinbaren und die arbeitszeitliche Verantwortung damit auf die Mitarbeiter übertragen.
Sofern es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dessen Mitbestimmungsrecht zu beachten. Dabei kann der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat Regelungen zu Gleitzeit, Kernarbeitszeiten und flexiblen Arbeitszeiten vereinbaren. Diese gelten für alle Mitarbeiter, somit auch für die Mitarbeiter im Homeoffice.
Damit unterliegt der Homeoffice-Arbeitsplatz den arbeitszeitrechtlichen Vorgaben und die Arbeitszeiten müssen auch im Heimbüro eingehalten werden.
Arbeitszeiterfassung im Homeoffice
Grundsätzlich gelten im Homeoffice die gleichen Arbeitszeiten wie im Büro. Ebenso gilt auch hier die Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeiten, soweit das möglich ist.
Ist es nicht technisch jedoch nicht möglich, die Arbeitszeit im Homeoffice zu erfassen, muss der Arbeitgeber seinen Angestellten schlicht vertrauen. In diesem Fall ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter jedoch sehr zu empfehlen.
Auf der anderen Seite müssen auch die Mitarbeiter darauf achten, dass die vereinbarten Arbeitszeiten geleistet werden. Die Mitarbeiter sind dabei auch dafür verantwortlich, das die Regelungen der einschlägigen Rechtsvorgaben eingehalten werden. Daraus ergibt sich, dass Arbeitnehmer im Homeoffice auch über das notwendige Wissen und die Fähigkeit zur Selbstorganisation verfügen.
Wie sich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof vom 14. Mai 2019 auf die Zeiterfassung (Einführungspflicht für „objektives, verlässliches und zugängliches Zeiterfassungssystem“) im Homeoffice auswirken wird, ist noch gänzlich unklar und hängt von der zukünftigen Umsetzung des Urteils in nationales Recht ab.
Pausen und Ruhezeiten im Homeoffice
Auch bezüglich Pausen und Ruhezeiten gelten die rechtlichen Vorgaben gleichermaßen wie im Büro.
Auch zwischen den Schichten müssen die zeitlichen Abstände groß genug sein
Erreichbarkeit im Homeoffice
Wie bei den Pausen gelten auch hier die gleichen Vorschriften wie im Büro. Arbeitszeit ist die Zeit, welche der Mitarbeiter dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt, womit der Arbeitgeber eine grundsätzliche Erreichbarkeit erwarten darf. Dennoch gibt es oft Tätigkeiten wie beispielsweise Online-Konferenzen, Telefonat oder auch das konzentrierte Arbeiten an komplexen Themen, welche vorübergehend eine Erreichbarkeit ausschließen und somit auch entschuldigen. In Pausen und der Freizeit muss der Mitarbeiter für den Arbeitgeber dagegen nicht erreichbar sein.
Bei Vertrauensarbeitszeitmodellen kann es bezüglich der Erreichbarkeit etwas komplizierter werden. Dem Mitarbeiter steht es hier frei, wann er seine Zeiten im Homeoffice ableistet. Damit es hier nicht zu Missverständnissen kommt, sollten klare Regelungen zur Erreichbarkeit vereinbart werden. ohne klare Vereinbarungen könnte ein Misstrauensverhältnis entstehen. Bedenklicher ist jedoch, dass sich die Gewöhnung an eine ständige Erreichbarkeit bei Mitarbeitern negative Folgen für die Gesundheit entwickeln können.
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